Gesetzlich versicherte Patienten
Bei gesetzlichen Krankenversicherungen entscheiden eine Reihe von Faktoren darüber, ob eine kieferorthopädische Behandlung vollumfänglich von der Kasse übernommen wird oder nicht. Die Aussage „Bis 18 Jahre: ja, ab 18 Jahren: nein!“ ist allenfalls eine grobe Orientierung und wird dem System nicht vollends gerecht.
Grundsätzlich unterteilen die gesetzlichen Krankenversicherungen kieferorthopädische Patienten nämlich in fünf Schweregrade – je höher der Schweregrad, desto schwerwiegender der Fall. Man spricht hier auch von „kieferorthopädischen Indikationsgruppen“ (kurz: KIG).
Bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre übernimmt die Krankenkasse in der Regel alle Fälle, die in die KIG 3-5 fallen, was alle mittelschweren bis schwerwiegenden Leiden bzw. Fehlstellungen umfasst. Patienten mit „leichteren“ Beschwerden und Korrekturen müssen hingegen privat für die Behandlung aufkommen – wobei diese im Einzelfall dennoch sinnvoll sein kein.
Bei Erwachsenen ab 18 Jahren hingegen fallen nur noch medizinisch schwerwiegende Kieferfehlstellungen in die von der Krankenkasse vollumfänglich bezahlten Kategorie – hier handelt es sich dann meist Fälle, bei denen ein chirurgischer Eingriff erforderlich ist. Alle anderen müssen selbst zahlen.
Im Rahmen unserer unverbindlichen Erstberatung zeigen wir Ihnen klar und transparent auf, welche Möglichkeiten für Sie in Frage kommen, welche Optionen sinnvoll sind – und welche Kosten auf Sie zukommen, sollten Sie sich dafür entscheiden. Eine zinslose Ratenzahlung ist dabei selbstverständlich möglich. Wer gerade knapp bei Kasse ist, soll schließlich nicht dafür mit seiner Gesundheit spielen müssen.
Privat versicherte Patienten
Sofern der Kieferorthopäde eine medizinische Notwendigkeit zu einer Behandlung diagnostiziert, wird ein Eingriff oder eine Form der Therapie von Privatversicherungen fast immer vollumfänglich erstattet.
Ansonsten gilt bei Privatversicherten: Der Tarif macht’s. Sie können sich also im Vorfeld anhand Ihrer Unterlagen selbst schlau machen, welche Formen der kieferorthopädischen Therapien seitens Ihrer Versicherung übernommen werden – oder wir informieren Sie im Rahmen einer Erstberatung darüber, welche Behandlungen abgedeckt wären, ob diese ausreichen oder darüber hinaus mögliche zusätzliche Maßnahmen Sinn machen. Das alles natürlich mit voller Kostentransparenz.